Neuerungen ab 2027
Entgeltunterlagen elektronisch
Ab dem 1. Januar 2027 gilt eine wichtige Änderung für Arbeitgeber: Entgeltunterlagen müssen nach der Beitragsverfahrensverordnung (BVV) verpflichtend elektronisch geführt werden. Die bisherige Möglichkeit, sich von dieser Pflicht befreien zu lassen, entfällt. Die Regelung gilt unabhängig von Größe und Branche des Unternehmens.
E-Rechnung
Wichtige Fristen und Stufen im Überblick
- Seit 1. Januar 2025: Alle Unternehmen müssen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.
- 1. Januar 2027: Ausstellungspflicht für Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von mehr als 800.000 Euro im Jahr 2026.
- 1. Januar 2028: Die Ausstellungspflicht gilt für alle übrigen Unternehmen im B2B-Bereich (außer Kleinunternehmer).